Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Rahmenprüfungsordnung (RPO II)
Rahmenstudienordnung (RStO II)
Rahmenvorpraktikumsordnung (RVpO II)
Ordnung für das praktischen Studiensemester (OpraSt II)
Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden (ORP)
Inhalte: Durchführung von Prüfungen, Berechnung von Noten und Notendurchschnitten, Übergangsregelung zur Prüfungsordnung
Inhalte: Richtlinien zur Durchführung des Studiums, Kriterien für die Durchführung der Ausbildung außerhalb der Hochschule, Zulassungsbedingungen, Studienplan, .
Übergangsregelung mit Äquivalenzliste
Regelungen für Studierende, die vor der Einführung des neuen Studienplans
(10. Juli 2000) Fächer belegt haben. Alle vor der Einführung des neuen
Studienplans eingeschriebenen Studenten studieren nach der alten Studienordnung
weiter.
Hat ein Student, der nach der alten Studienordnung begonnen hat, ein Fach nicht
belegt oder muß er eine Wiederholungsprüfung in einem Fach des alten
Studienplans machen, das nicht mehr angeboten wird, regelt die Übergangsregelung,
wie in diesem Falle zu verfahren ist.
Die Äquivalenzliste gibt an, welche Fächer der neuen Studienordnung
denen der alten Studienordnung entsprechen, um die erforderlichen Prüfungen
ablegen zu können.
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Geändert am 16.05.2008 | » XHTML