Schrifteinbettung

Bei der Arbeit mit Schriften ist es oft notwendig, die Daten eines Grafikjobs an Dritte weiterzugeben. Zum Beispiel um die Gestaltung mit einem Kunden abzustimmen oder fertige Daten für die Belichtung zu übermitteln. Lizenzrechtlich wird dies für Anwender dann zum Problem, wenn sie ihren Dokumenten einfach die Schriften beilegen. Die Lizenzbestimmungen fast aller Hersteller untersagen die Weitergabe von Schriften an Dritte. Als Lösung bietet sich an, Fonts in digitale Dokumente einzubetten.

In PDF-Dokumente können Schriften einfach eingebettet werden. Schrifthersteller und -entwerfer beurteilen die Acrobat-Einbettung allerdings kritisch, da befürchtet wird, dass die Fonts wieder aus den PDFs extrahiert werden könnten. Darüber hinaus sind TrueType-Schriften oft auch mit einem Embedding-Flag versehen, der entscheidet, ob eine Schrift eingebettet werden darf, oder nicht.

Fazit

Fast alle Font-Anbieter gestatten die Schrifteinbettung zum Lesen bzw. zum Drucken, nicht aber Editieren. In letzterem Fall muss der Empfänger des Dokuments ebenfalls eine Lizenz der Schrift besitzen. Das Extrahieren von eingebetteten Fonts ist generell untersagt.

Beispiele der Bestimmungen einzelner Anbieter

# | Letzte Änderung: 10.06.2004 | XHTML | CSS