Der gebräuchlichste Weg des illegalen Schriftkopierens führt über das Verleihen der Fonts an Kollegen, befreundete Anwender, Kunden, Druckereien oder Belichtungsstudios. Da Schriften jedoch lizenzrechtlich wie Anwendungsprogramme behandelt werden, ist das Verleihen von Fonts nichts anderes als die Herstellung und der Vertrieb einer Raubkopie!
Man darf nicht eine erworbene Schriften kopieren und innerhalb des Unternehmens verteilen. Dies ist nur dann statthaft, wenn die Fonts für alle Rechner lizensiert sind. Hat ein Unternehmen mehr als 5 Arbeitsplätze eingerichtet, auf denen eine Schrift eingesetzt werden soll, fordern die meisten Schriftanbieter eine Multi-User-Lizenz.
Die Benutzung von Software regeln Lizenzbedingungen. Schriftlizenzen sind Nutzungsverträge. Mit der Bezahlung des Nutzungsentgeltes wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht der Verwendung der Schriftensoftware gewährt. Sie kann dauerhaft auf eine definierte Anzahl von Festplatten oder einem anderen Speichermedium installiert werden. Eine Sicherungskopie der Schriftensoftware darf angefertigt werden. Mehrere Sicherheitskopien deuten auf eine nicht gestattete Vervielfältigung hin. Für Belichtungsstudios oder Digitaldrucker darf man solche Fonts kopieren, die der Ausgabe bestimmter Dateien dienen, zum Beispiel modifizierte Schriften. Allerdings müssen solche Dienstleister glaubhaft machen, dass sie eine Lizenz für die Originalschrift haben.
Schriftensoftware darf in einem Dokument nur eingebettet werden, um es zu drucken oder anzuzeigen. An Dritte darf die Datei meist nicht weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für die Distribution via Internet oder auf CD-ROM. Hier gibt es oft die Möglichkeit, eine spezielle Nutzungslizenz zu erwerben.
Unerlaubtes Kopieren von Software wird als Urheberrechtsverstoß strafrechtlich verfolgt. Das Strafmaß reicht von Geldbußen bis zu Freiheitsentzug. In jedem Fall erfolgt eine Beschlagnahmung der illegal kopierten Software - meist zusammen mit der Hardware, auf der sie benutzt wurde. Fonts sind nicht kopiergeschützt, und das ist gut so. Früher war das mal anders: Zu Fotosatz-Zeiten waren Schriften untrennbar mit den Maschinen der Hersteller verknüpft. Die Monotype-Setzerei konnte nur mit Monotype-Garnituren setzen, Berthold nur mit Berthold. Die Benutzung von Schrift war eingeschränkt und einer Elite vorbehalten. Als Adobe 1987 mit der geräteunabhängigen Grafiksprache Postscript die Druckvorstufe revolutionierte, versuchte man zunächst, einen Kopierschutz für Schriften zu etablieren. Auf Original-Postscript-Geräten sollten nur Original Postscript-Type1-Schriften laufen. Der Markt zwang die Hersteller glücklicherweise zur Aufgabe dieser Strategie.