Zusammenfassung
- Mit dem Erwerb einer Schrift erhält man das Nutzungsrecht für diese Schrift; man wird nicht ihr Eigentümer.
- Der Erwerb eines Schriftenpakets berechtigt zur Installation auf einer begrenzten Zahl von Rechnern, zumeist 5 CPUs, alles darüber hinaus benötigt eine Multilizenz.
- Unberechtigtes Kopieren von Schriften ist nicht gestattet; die Lizenzbedingungen erlauben eine Back-up-Kopie.
- Original-Schriften sind durch Warennamen gekennzeichnet, zum Beispiel Helvetica®; Phantasienamen (zum Beispiel Helvetius) deuten auf Betrug am Schriftentwerfer hin.
- Der Erwerb einer Lizenz (Grundlizenz und Multilizenz) berechtigt nicht Schriften an Dritte (zum Beispiel zusammen mit Belichtungsaufträgen an Servicebüros) weiterzugeben.
- Das Einbetten von Schriften in Dokumente (z. B. PDF-Dateien) zum Lesen und zur Weiterverarbeitung ist für den internen Gebrauch gestattet; das Extrahieren der Schriften aus diesen Dokumenten ist verboten.
- Werden Dokumente mit eingebetteten Schriften an Dritte weitergegeben, so muss der Versender sicherstellen, dass der Empfänger die Schriften nicht extrahieren kann (zum Beispiel durch unvollständige Einbettung).
- Modifikationen einer Schrift unter Beibehaltung des Originalnamens bedürfen der Zustimmung des Herstellers; lizenzrechtlich werden sie wie das Original behandelt.
#
| Letzte Änderung: 10.06.2004
| XHTML
| CSS